Rechtssicheres E-Mail- & SMS-Marketing

KlickTipp. DSGVO-konform und hochprofitabel.

So verwandeln die innovativen Datenschutzlösungen der KlickTipp Marketing Suite die DSGVO in Deinen Wachstumsturbo.

Unsere Datenschutzexpertise – Dein Wettbewerbsvorteil

KlickTipp setzt auf die Expertise des Berliner Rechtsanwalts Dr. iur. Stephan Gärtner, einem renommierten Spezialisten für das Datenschutzrecht.

  • Erste und zweite juristische Staatsprüfung mit Prädikatsnoten und Promotion in Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin im Datenschutzrecht;

  • Kennt die Datenschutzbehörden als ehemaliger Mitarbeiter von innen;

  • Dr. Gärtner stellt als KlickTipps Datenschutzbeauftragter sicher, dass sowohl die KlickTipp Marketing Suite als auch alle unsere Unternehmensaktivitäten die strengen Anforderungen der DSGVO erfüllen.

Überlegener Datenschutz – der Turbo für Dein Marketing

Ohne Freiheit kein lukratives Marketing. KlickTipps wegweisende Datenschutzlösungen ebnen Dir den Weg zu hochprofitablem Marketing. Gleichzeitig minimieren sie die Gefahr kostspieliger Bußgelder, Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen.

  Andere Anbieter KlickTipp
Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Auch in „unsicheren Drittländern“ (wie z. B. den USA und Indien)
    Was bedeutet „unsicheres Drittland“?

    „Ein ‚unsicheres Drittland‘ ist im Kontext des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) ein Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das nach Einschätzung der EU kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet. Schauen wir uns dazu als Beispiele die USA und Indien an.

    US-Behörden können aufgrund ihrer Sicherheitsgesetze (z. B. USA PATRIOT Act, CLOUD Act, Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), FISA Amendments Act) auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen. Diese Gesetze gelten für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übertragen, selbst wenn die Daten auf Servern außerhalb der USA liegen.

    Betroffene wissen oft nicht, wer wann und warum auf ihre Daten zugreift. Zudem sind die Rechte der Betroffenen in den USA eingeschränkt und schwer durchsetzbar, besonders gegenüber Behörden. Wegen dieses unzureichenden Datenschutzniveaus hat die EU die USA bereits zweimal als unsicheres Drittland eingestuft (Schrems-I- und Schrems-II-Urteile des Europäischen Gerichtshofs).

    Im Vergleich zum indischen Datenschutzrecht erscheinen die Probleme in den USA fast harmlos. Angesichts des völligen Fehlens einer mit der DSGVO vergleichbaren Gesetzgebung, des Nichtvorhandenseins einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, der nahezu schrankenlosen Überwachungsbefugnisse der Behörden ohne hinreichende Kontrolle und Transparenz sowie der faktischen Unmöglichkeit für Betroffene, ihre Rechte durchzusetzen, ist das Risiko eines unkontrollierten Datenzugriffs in Indien allgegenwärtig.

    Wer unter diesen Rahmenbedingungen personenbezogene Daten nach Indien übermittelt, spielt mit dem Feuer – einem Feuer, das nicht nur immense Bußgelder, sondern auch eine verheerende Rufschädigung entfachen kann, wenn Kundendaten in unbefugte Hände geraten.

    In den letzten Jahren ist das internationale Datenschutzrecht zu einem undurchdringlichen Dickicht geworden. Das zeigt sich exemplarisch am Beispiel der USA. Das EU-US Privacy Shield, einst als Mechanismus zur rechtssicheren Datenübertragung zwischen der EU und den USA gedacht, wurde 2020 durch das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufgrund unzureichender Datenschutzmaßnahmen für ungültig erklärt.

    Als Reaktion darauf trat 2023 das Transatlantic Privacy Framework (TPF) in Kraft. Es sollte eine neue Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA schaffen und die Datenschutzrechte von EU-Bürgern besser schützen. Das TPF ähnelt allerdings in vielen Punkten dem bereits gescheiterten Privacy Shield-Abkommen. Hinzu kommt, dass die USA ihre grundlegenden, systemischen Datenschutzdefizite, die zur Aufhebung des Privacy Shield-Abkommens führten, nicht behoben haben. Aus diesen Gründen halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof der neuen Klage von Max Schrems und seiner Datenschutzorganisation ‚noyb‘ erneut stattgeben und das TPF wie seine Vorgänger wieder aufheben wird.

    Europäische Unternehmen, die ihre Datenverarbeitung auf das TPF stützen, sollten Änderungen im Datenschutzrecht permanent im Auge behalten. Denn bei jeder Neuerung müssen Lead-Gewinnungs-Prozesse, Bestellabläufe, Datenschutzerklärungen auf der Website und in Apps, interne Datenschutzrichtlinien, Verfahrensverzeichnisse, technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern und vieles mehr wieder umgehend geprüft und aufwendig angepasst werden.

    Zwar ermöglicht Art. 46 DSGVO als Ausweg aus dieser Misere theoretisch, dass sich US-Anbieter zur Einhaltung des EU-Datenschutzrechts verpflichten. Doch in der Praxis entpuppt sich dieser Weg für EU-Unternehmen als äußerst komplex und kostspielig.

    Ein deutsches Unternehmen, das eine US-Software einsetzen will, muss nicht nur garantieren, dass der US-Anbieter sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhält. Es muss zudem ein umfangreiches Rechtsgutachten, ein sogenanntes Transfer Impact Assessment (TIA), erstellen lassen. In diesem Dokument muss das deutsche Unternehmen schier Unmögliches leisten. Es muss glaubhaft darlegen, wie der US-Anbieter die eklatanten datenschutzrechtlichen Defizite der geltenden US-Sicherheitsgesetze auszugleichen gedenkt. Doch selbst wer diese immensen Mühen und Kosten auf sich nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Denn bei Verstößen des US-Anbieters haftet das deutsche Unternehmen voll. Ein einziger Fehler kann fatale Folgen haben.

    Die DSGVO-konforme Nutzung einer E-Mail-Marketing-Software, die personenbezogene Daten (auch) in unsichere Drittländer überträgt und dort verarbeitet, gleicht für europäische Unternehmen einem Drahtseilakt ohne Netz und Boden, der dauerhaft wertvolle Ressourcen bindet und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Um diese Risiken zu vermeiden, empfehle ich meinen Klienten, eine E-Mail-Marketing-Software zu nutzen, die personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet – so wie es KlickTipp garantiert.“

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Garantiert nur innerhalb der EU
Umfangreiches Rechtsgutachten
  • Möglicherweise erforderlich
    Umfangreiches Rechtsgutachten (Transfer Impact Assessment)

    „Art. 46 DSGVO ermöglicht theoretisch, dass sich US-Anbieter zur Einhaltung des EU-Datenschutzrechts verpflichten. Doch in der Praxis entpuppt sich dieser Weg für EU-Unternehmen als äußerst komplex und kostspielig.

    Ein deutsches Unternehmen, das eine US-Software einsetzen will, muss nicht nur garantieren, dass der US-Anbieter sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einhält. Es muss zudem ein umfangreiches Rechtsgutachten, ein sogenanntes Transfer Impact Assessment (TIA), erstellen lassen.

    In diesem Dokument muss das deutsche Unternehmen schier Unmögliches leisten. Es muss glaubhaft darlegen, wie der US-Anbieter die eklatanten datenschutzrechtlichen Defizite durch die geltenden US-Sicherheitsgesetze auszugleichen gedenkt. Doch selbst wer diese immensen Mühen und Kosten auf sich nimmt, geht ein hohes Risiko ein. Denn bei Verstößen des US-Anbieters haftet das deutsche Unternehmen voll. Ein einziger Fehler kann fatale Folgen haben.

    Wer noch eine E-Mail-Marketing-Software einsetzt, die personenbezogene Daten in unsichere Drittländer wie die USA oder Indien überträgt, sollte sich unbedingt umfassend anwaltlich beraten lassen, da das internationale Datenschutzrecht sehr komplex und ständig im Umbruch ist.“

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Garantiert nicht erforderlich
Newsletter-Anmeldeformulare
  • Datenschutz-Checkboxen mit abschreckenden Einwilligungstexten zwingend erforderlich
    Datenschutz-Checkboxen in Newsletter-Anmeldeformularen

    „Angenommen, eine E-Mail-Marketing-Software überträgt personenbezogene Daten in ein unsicheres Drittland. Dann müssen neue Leads vor ihrer Registrierung ausdrücklich zustimmen, dass ihre Daten dorthin übertragen und verarbeitet werden dürfen (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung muss spezifisch, informiert und freiwillig sein. Dazu müssen sie in Anmeldeformularen eine Checkbox mit einem ausführlichen Einwilligungstext anklicken.

    Hier ein Beispiel für einen Muster-Einwilligungstext für die Datenschutz-Checkbox eines Newsletter-Anmeldeformulars, der Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO erfüllen dürfte:

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass {Dein Unternehmen} mir E-Mails über {Dein Thema} schicken darf, wie in der Datenschutzerklärung {Link} beschrieben. {Dein Unternehmen} darf hierfür die Software {Anbieter} einsetzen. {Anbieter} übermittelt meine personenbezogenen Daten {unsicheres Drittland: in die USA / nach Indien / nach …}. Mir ist bewusst, dass die Behörden dort weitreichenden Zugriff auf meine Daten haben und dass ich kaum Möglichkeiten habe, mich dagegen zu wehren. Ich willige ausdrücklich ein, diese Risiken einzugehen.

    Die rechtskonforme Nutzung einer E-Mail-Marketing-Software, die personenbezogene Daten auch in unsichere Drittländer überträgt, dürfte mit solchen abschreckenden Einwilligungstexten wohl kaum profitabel sein. Falls Sie eine solche Software noch nutzen, dann sollten Sie sich unbedingt umfassend anwaltlich beraten lassen, da das internationale Datenschutzrecht sehr komplex ist. Es wäre schade, wenn Sie viel Geld ausgeben, um neue Leads zu generieren, und diese Leads dann nicht für werbliche Zwecke nutzen dürften.

    Im Gegensatz dazu ermöglicht Ihnen eine DSGVO-konforme E-Mail-Marketing-Software wie KlickTipp, Ihre teuer gewonnenen Leads rechtskonform und effektiv für Ihr E-Mail-Marketing zu nutzen, ohne dass Sie sich um komplexe internationale Datenschutzbestimmungen kümmern müssen.“

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Datenschutz-Checkboxen überhaupt nicht erforderlich
    Newsletter-Anmeldeformulare ohne Datenschutz-Checkboxen

    „KlickTipp verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU. Deshalb kommen Art. 44 und Art. 49 Abs. 1 DSGVO bei KlickTipp nicht zur Anwendung. Das bedeutet:

    (1) KlickTipp-Kunden brauchen überhaupt keine Datenschutz-Checkboxen in ihre Newsletter-Anmeldeformulare einzufügen (Art. 49 Abs. 1 DSGVO).

    (2) Darüber hinaus benötigen KlickTipp-Kunden keine kostspieligen Rechtsgutachten zum Einsatz von Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). Sie können das Geld dafür sinnvoller investieren.

    (3) Doch nicht nur das: Wer KlickTipp verwendet, muss nicht mehr ständig die Rechtsprechung zum internationalen Datenschutzrecht beobachten und bei Änderungen auch nicht mehr über Nacht neue Lösungen finden.

    (4) Schließlich profitieren KlickTipp-Kunden von erheblich kürzeren Einwilligungstexten, weil sie nicht auf die hohen Risiken der Übertragung personenbezogener Daten in unsichere Drittländer wie die USA oder Indien hinweisen müssen. Hier ein Beispiel für einen für KlickTipp-Kunden typischen, kurzen und nutzerfreundlichen Einwilligungstext:

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass {Dein Unternehmen} mir E-Mails über {Dein Thema} schicken darf, wie in der Datenschutzerklärung {Link} beschrieben.

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
Konversionsraten von Newsletter-Anmeldeformularen
  • Niedrige Konversionsraten
    Andere Anbieter: niedrige Konversionsraten

    Datenschutz-Checkboxen und abschreckende Einwilligungstexte verunsichern potenzielle neue Leads. Weniger Leads bedeuten weniger Kunden.

  • Hohe Konversionsraten
    KlickTipp: hohe Konversionsraten

    Da KlickTipp personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet, darf KlickTipp Newsletter-Anmeldeformulare auf das absolut Notwendige reduzieren. So vervielfacht KlickTipp Deine Konversionsraten und damit auch die Zahl Deiner neuen Leads und neuen Kunden.

Bestellformulare
  • Datenschutz-Checkboxen mit abschreckenden Einwilligungstexten zwingend erforderlich
    Andere Anbieter: Datenschutz-Checkboxen in Bestellformularen

    „Angenommen, eine E-Mail-Marketing-Software überträgt personenbezogene Daten in ein unsicheres Drittland. Dann müssen neue Kunden vor ihrer Bestellung ausdrücklich zustimmen, dass ihre Daten dorthin übertragen und verarbeitet werden dürfen (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung muss spezifisch, informiert und freiwillig sein. Dazu müssen sie in Bestellformularen eine Checkbox mit einem ausführlichen Einwilligungstext anklicken.

    Hier ein Beispiel für einen Muster-Einwilligungstext für die Datenschutz-Checkbox eines Bestellformulars, der Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO erfüllen dürfte:

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass {Dein Unternehmen} mir E-Mails über {Dein Thema} schicken darf, wie in der Datenschutzerklärung {Link} beschrieben. {Dein Unternehmen} darf hierfür die Software {Anbieter} einsetzen. {Anbieter} übermittelt meine personenbezogenen Daten {unsicheres Drittland: in die USA / nach Indien / nach …}. Mir ist bewusst, dass die Behörden dort weitreichenden Zugriff auf meine Daten haben und dass ich kaum Möglichkeiten habe, mich dagegen zu wehren. Ich willige ausdrücklich ein, diese Risiken einzugehen.

    Die rechtskonforme Nutzung einer E-Mail-Marketing-Software, die personenbezogene Daten auch in unsichere Drittländer überträgt, dürfte mit solchen abschreckenden Einwilligungstexten wohl kaum profitabel sein. Falls Sie eine solche Software noch nutzen, dann sollten Sie sich unbedingt umfassend anwaltlich beraten lassen, da das internationale Datenschutzrecht sehr komplex und ständig im Umbruch ist. Es wäre schade, wenn Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden nicht für werbliche Zwecke nutzen dürften.

    Im Gegensatz dazu ermöglicht Ihnen eine DSGVO-konforme E-Mail-Marketing-Software wie KlickTipp die rechtssichere und effektive Nutzung der E-Mail-Adressen Ihrer Käufer für Werbezwecke, ohne dass Sie sich um komplexe internationale Datenschutzbestimmungen kümmern müssen.“

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    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Datenschutz-Checkboxen überhaupt nicht erforderlich
    KlickTipp: Bestellformulare ohne Datenschutz-Checkboxen

    „KlickTipp verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU. Deshalb kommen Art. 44 und Art. 49 Abs. 1 DSGVO bei KlickTipp nicht zur Anwendung. Das bedeutet:

    (1) KlickTipp-Kunden brauchen überhaupt keine Datenschutz-Checkboxen in ihre Bestellformulare einzufügen (Art. 49 Abs. 1 DSGVO).

    (2) Darüber hinaus benötigen KlickTipp-Kunden keine kostspieligen Rechtsgutachten zum Einsatz von Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO). Sie können das Geld dafür sinnvoller investieren.

    (3) Doch nicht nur das: Wer KlickTipp verwendet, muss nicht mehr ständig die Rechtsprechung zum internationalen Datenschutzrecht beobachten und bei Änderungen auch nicht mehr über Nacht neue Lösungen finden.

    (4) Schließlich profitieren KlickTipp-Kunden von erheblich kürzeren Einwilligungstexten, weil sie nicht auf die hohen Risiken der Übertragung personenbezogener Daten in unsichere Drittländer wie die USA oder Indien hinweisen müssen. Hier ein Beispiel für einen für KlickTipp-Kunden typischen, kurzen und nutzerfreundlichen Einwilligungstext:

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass {Dein Unternehmen} mir E-Mails über {Dein Thema} schicken darf, wie in der Datenschutzerklärung {Link} beschrieben.

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    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
Kaufraten von Bestellformularen
  • Niedrige Kaufraten
    Andere Anbieter: niedrige Kaufraten

    Datenschutz-Checkboxen und abschreckende Einwilligungstexte verunsichern potenzielle Neukunden. Geringe Kaufraten führen zu enttäuschenden Umsätzen.

  • Hohe Kaufraten
    KlickTipp: hohe Kaufraten

    Da KlickTipp personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet, darf KlickTipp Bestellformulare auf das absolut Notwendige reduzieren. So vervielfacht KlickTipp Deine Kaufraten und damit auch die Zahl Deiner neuen Kunden und Deine Umsätze.

Double Opt-in für Deine Neukunden
  • Zwingend erforderlich
    Andere Anbieter: Double-Opt-in für Neukunden erforderlich

    „Setzen Sie noch eine E-Mail-Marketing-Software ein, die personenbezogene Daten in unsichere Drittländer wie die USA oder Indien überträgt? Die Rechtsfolgen sind in diesem Fall ganz einfach:

    (1) Sie dürfen sich aufgrund der hohen Risiken für die Betroffenen nicht auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung stützen.

    (2) Daraus folgt, dass Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden ohne ein Double-Opt-in nach dem Kauf nicht für werbliche Zwecke verwenden dürfen.

    Im Gegensatz dazu ermöglicht Ihnen eine DSGVO-konforme E-Mail-Marketing-Software wie KlickTipp die rechtssichere und effektive Nutzung der E-Mail-Adressen aller Käufer für Werbezwecke, ohne dass Sie sich um komplexe internationale Datenschutzbestimmungen kümmern müssen.“

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    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Nicht erforderlich
    KlickTipp: Double-Opt-in für Neukunden nicht erforderlich

    „KlickTipp verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der EU. Deshalb können sich KlickTipp-Kunden auf ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. ErwGr 47 S. 7 DSGVO stützen.

    Das bedeutet, dass KlickTipp-Nutzer die E-Mail-Adressen ihrer Kunden

    • ohne erneutes Double-Opt-in nach dem Kauf sowie
    • ohne Datenschutz-Checkboxen und
    • ohne abschreckende Einwilligungstexte in Bestellformularen

    ... automatisiert in ihre E-Mail-Liste übertragen und ihre Kunden jederzeit werblich per E-Mail ansprechen dürfen.“

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Zahl Deiner Kunden in Deiner E-Mail-Liste
  • Sehr niedrig
    Andere Anbieter: sehr wenige Kunden in Deiner E-Mail-Liste

    Der beste Kunde ist der Kunde. Es ist sieben Mal teurer, einen neuen Kunden zu gewinnen, als einem bestehenden Kunden etwas Neues zu verkaufen.

    Nur sehr wenige Kunden machen sich die Mühe, ihre E-Mail-Adresse nach einem Kauf im Rahmen eines Double-Opt-in-Verfahrens zu bestätigen.

    Wer eine E-Mail-Marketing-Software aus den USA nutzt, darf die E-Mail-Adressen seiner Kunden nicht ohne diese ausdrückliche Bestätigung über das Double-Opt-in-Verfahren werblich ansprechen – eine enorme Verschwendung eines erheblichen Upsell-Potenzials.

  • Ausnahmslos alle Kunden
    KlickTipp: alle Kunden automatisiert in Deiner E-Mail-Liste
Rechtssicherheit
  • Ohne Anpassungen drohen Abmahnungen & Bußgelder
    Andere Anbieter: permanent hoher Aufwand für Anpassungen

    „Das Datenschutzrecht entwickelt sich extrem dynamisch. Was gestern noch möglich war, ist heute verboten – und umgekehrt. Die hohe Komplexität und die ständigen gesetzlichen Änderungen stellen vor allem Experten, Trainer, Coaches und viele andere kleine Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, vor große Herausforderungen. Denn dort bleibt Datenschutz meistens an den Inhabern hängen. Und die haben vor allem zwei Dinge nicht: Zeit und Leidenschaft für Datenschutz.

    Wenn Sie eine E-Mail-Marketing-Software nutzen, die personenbezogene Daten auch in unsicheren Drittländern wie den USA oder Indien verarbeitet, dann sind Sie als Unternehmer in puncto internationales Datenschutzrecht (Art. 44 ff. DSGVO) in der Pflicht, ständig am Ball zu bleiben.

    Der Aufwand ist ungleich höher. Sie müssen sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen im internationalen Datenschutzrecht informieren, die aktuelle Rechtsprechung verfolgen und Ihre Webseiten laufend anpassen – insbesondere jene, auf denen Sie Leads gewinnen und Bestellungen entgegennehmen. Zudem bergen selbst kleine Versäumnisse hier große rechtliche und finanzielle Risiken. Ein unnötiger Drahtseilakt, der zu einer permanenten Belastung werden kann.

    Deshalb schreibe ich hier, was ich vielen Mandanten sage: Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Marketing-Software nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft personenbezogene Daten ausschließlich in der EU verarbeitet – so wie es KlickTipp garantiert. Dann ist der datenschutzrechtliche Aufwand ungleich geringer.“

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte
  • Geprüft 100 % rechts- und DSGVO-konform
    KlickTipp: 100 % rechts- und abmahnsicher

    „KlickTipp ist die Konstante im E-Mail-Marketing. Mit KlickTipp müssen Sie das Datenschutzrecht nicht permanent im Auge behalten. Nach neuen Datenschutzurteilen zum Drittlandtransfer (z. B. Schrems III) brauchen Sie Ihre Lead-Gewinnungs- und Bestellprozesse nicht wieder komplett umbauen.

    KlickTipp wurde so entwickelt, dass es eine rechts- und DSGVO-konforme Nutzung ermöglicht. KlickTipp wird von mir, Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dr. iur. Stephan Gärtner, regelmäßig auf seine Rechts- und DSGVO-Konformität geprüft. Ob die Nutzung im Einzelfall tatsächlich rechts- und DSGVO-konform ist, hängt natürlich von der konkreten Art und Weise der Nutzung ab, die in der Verantwortung des Nutzers liegt. KlickTipp stellt die Werkzeuge für eine rechtskonforme Nutzung bereit, kann aber nicht garantieren, dass jede Nutzung durch unsere Kunden auch tatsächlich rechtskonform ist.“

    Wer hochprofitables Marketing mit vorbildlichem Datenschutz in Einklang bringen will, kommt an KlickTipp nicht vorbei.

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    Dr. iur. Stephan Gärtner
    Rechtsanwalt & Datenschutzexperte

Dein Risiko, wenn Du gegen die DSGVO verstößt?

Wenn Du Deine Pflichten aus der DSGVO nicht erfüllst, dann bietest Du Deinen Konkurrenten und Abmahnanwälten unnötige Angriffsflächen – und machst Dir zudem bei den Aufsichtsbehörden definitiv keine Freunde.

  • Eine einzige berechtigte Abmahnung kann Dich mehr als 7.000 € kosten. (Leider bleibt es oft nicht bei einer.)
  • Jeder einzelne E-Mail-Empfänger kann Schadenersatzansprüche geltend machen – selbst ohne echten materiellen Schaden.
  • Verstöße gegen die DSGVO können Deiner Reputation nachhaltig schaden.
  • Behörden können Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000.000 € oder 4 Prozent Deines Jahresumsatzes verhängen (vgl. Art. 83 Abs. 5 DSGVO).*

* Die bislang gelebte Praxis der Betragsfestlegung gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen liegt je nach Schwere zwischen 2.000 und 8.000 € pro Verstoß. Ausschläge nach oben sind jedoch keine Seltenheit. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württembergs (LFDI) verhängte am 30. Juni 2020 eine Geldbuße in Höhe von 1,24 Millionen € gegen die AOK Baden-Württemberg.

Mach doch gleich von Anfang an alles richtig.

Sag Ja zu KlickTipp und Nein zu Bußgeldern, Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen.

Datenschutz? Erledigt.

Datenschutz darf nicht zulasten Deines Kerngeschäftes gehen. Deshalb haben wir Dir in Sachen Datenschutz alles abgenommen, was wir Dir abnehmen können – keine unnötigen Diskussionen mit Anwälten, keine überflüssigen Kosten. Für DSGVO-konformes E-Mail-Marketing sind bei KlickTipp lediglich zwei einfache Schritte notwendig:

  • Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit KlickTipp digital bestätigen
  • Deine Datenschutzerklärung mit unserem Datenschutz-Textbaustein ergänzen
  • Optional: Automatisierte DSGVO-Workflows zur Entlastung von bürokratischen Aufgaben aktivieren
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Rechtssicherheit in deutscher Sprache mit wenigen Klicks

Schließe mit KlickTipp Deinen in deutscher Sprache von Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner verfassten Auftragsverarbeitungsvertrag.

  • Erfüllt vollumfänglich Art. 28 DSGVO
  • In allen KlickTipp-Tarifen inklusive (keine Zusatzkosten)
  • Mit den Daten Deines Datenschutzbeauftragten individualiserbar
  • Vertragsschluss mit wenigen Klicks digital erledigt
  • Deine AVV steht jederzeit in Deinem KlickTipp-Konto zum Download bereit.
Textvorlage für Deine Datenschutzerklärung

Abmahnungen adé, Freiheit olé!

Aktualisiere Deine Datenschutzerklärung mit unserem DSGVO-konformen HTML-Textbaustein – ganz einfach per Copy & Paste.

  • Erfüllt Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
  • Informiert transparent und verständlich über Deine Datenverarbeitung in KlickTipp
  • Von Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner für Dich erstellt und geprüft
  • Spart Dir Zeit und Anwaltskosten
  • Passives Zusatzeinkommen dank Affiliate-Verlinkung zur KlickTipp-Datenschutzerklärung (optional)
Datenschutz-Siegel

Vertrauen von Anfang an

Bereichere Deine Datenschutzerklärung mit einem professionell gestalteten Datenschutz-Siegel – ganz einfach per Copy & Paste.

  • Stärkt das Vertrauen Deiner Website-Besucher
  • Hebt Dich positiv von Mitbewerbern ab
  • Unterstreicht Deinen respektvollen Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Für Websites und E-Mails geeignet
  • Passives Zusatzeinkommen dank Affiliate-Verlinkung zur KlickTipp-Datenschutzerklärung (optional)
Mailserver-Standort Deutschland

Jede E-Mail, die über KlickTipp versendet wird, stammt garantiert von Mailservern in Deutschland. Und das wird auch immer so bleiben.

  • Compliance mit strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen
  • Geringe Latenzzeiten aufgrund der geografischen Nähe zu Deinen Empfängern
  • Hohe Vertrauenswürdigkeit Deiner E-Mails aufgrund deutscher IP-Adressen
  • Umsetzung von speziellen Vorgaben deutscher E-Mail-Dienste
  • Sichere Zustellung auch an deutsche E-Mail-Dienste wie z. B.. GMX, Web.de & T-Online
Höchste Datenschutzstandards für hochprofitables Marketing

Geh auf Nummer sicher – mit der langjährigen Erfahrung von KlickTipp und Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner im datenschutzkonformen digitalen Marketing.

Privacy by Design

KlickTipp wurde von Grund auf so konzipiert und entwickelt, dass alle relevanten Datenschutzmaßnahmen von Anfang an berücksichtigt sind. Wir erfüllen damit vollumfänglich die strengen Anforderungen von Art. 25 DSGVO.

Privacy by Default

Alle Voreinstellungen in unserer Software, Hardware und unseren Services sind bei Auslieferung datenschutzfreundlich voreingestellt. KlickTipp erfüllt damit vollumfänglich die strengen Anforderungen von Art. 25 DSGVO.

TOMs

Lade Dir unsere DSGVO-konformen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) jederzeit in Deinem KlickTipp-Benutzerkonto herunter.

Vereinbarung zur Verschwiegenheit

KlickTipp bietet Anwälten und anderen Berufsgruppen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, eine Verschwiegenheitsvereinbarung an.

Sichere Dir entscheidende Wettbewerbsvorteile.

Katapultiere die Konversionsraten Deiner Lead-Gewinnungs- und Bestellprozesse rechtssicher in ungeahnte Höhen.

Das finden auch unsere Kunden gut.
Oliver Wermeling

Liebes KlickTipp-Team, ich find's total Klasse, was Ihr für Infos raushaut bezüglich DSGVO. Ich hab neulich ein Video von Euch angesehen und find das auch grandios, was Ihr bei KlickTipp gemacht habt mit dem Privacy Dashboard. Was auch hervorragend ist, sind die CC- und BCC-Möglichkeiten, die ich jetzt bei Opt-in-Mails habe, um evtl. auch mal was nachweisen zu können. Also wirklich ganz großes Dankeschön, dass Ihr Euren Kunden mit solchen guten Features zur Seite steht.

Detlef Kraus

Die Masterclass "DSGVO als Wachstumsturbo" ist schlichtweg jeder/m zu empfehlen, die/der Kund:innen im Internet sucht oder hat. Klasse Tipps, aus der Praxis für die Praxis, auch von Nicht-Datenschutz-Expert:innen einfach zu verstehen. Okay, ein bißchen redundant sind einige Inhalte in den Lektionen schon, aber besser so als zu wenig 😉 Danke KlickTipp

Ben Köthnig

Super Tool für E-Mail Kampagnen. Ich hatte noch nie Probleme mit meinem E-Mail Versand. Läuft alles stabil und DSGVO-Konform. Dickster Pluspunkt ist der Support. Sehr schnelle Reaktionszeit, fixe Lösungen, perfekter Service, unglaublich engagiert. Da fühle ich mich super betreut. Update 05.02.2024: Wieder super schneller Service beim Umzug unseres Mailservice. Unsere E-Mail Kampagnen liefen ohne Unterbrechung weiter. Innerhalb von nicht mal 24h war alles erledigt. Top!

Bodo Priesterath (Diplom-Kaufmann)

Ich war sehr zufrieden mit dem Klick-Tipp-Partnerprogramm. Sowohl das cookielose Tracking als auch das E-Mail-Marketing sind DSGVO-konform, was mir sehr wichtig war. Der gesamte Prozess war sehr einfach zu bedienen und ich würde es auf jeden Fall jedem empfehlen, der nach einem ähnlichen Service sucht.

Schorsch

Sehr gutes Tool für Newsletter auch und insbesondere wegen der DSGVO Absicherung und auch die Funnels die man erstellen kann sind für mich absolut Gold wert. Sieht in Bezug auf das UI nicht so fancy aus wie manch andere Tools aber das ist für mich zweitrangig. Wer Newsletter/Mailings versenden, tracken, aus den KPI's durch tagging weiteren Nutzen ziehen will der kann getrost zugreifen! Auch noch erwähnenswert ist der wirklich gute Support der zeitnah antwortet und einem sogar ein Video schickt wenn der Lösungsweg zu hakelig wirkt. Fazit: Preis/Leistung: Sehr gut Funktionsumfang: Deckt sogut wie alles was man braucht ab (Popups wären noch echt nice wie bei Klaviyo) Support: Sehr gut User Interface: Ok, etwas oldschool aber unrelevant My 2 cents 🙂

Pascal Feyh

Die Empfehlungen von KlickTipp haben uns bei der Umsetzung der DSGVO nochmal richtig gut was gebracht. Tausend tausend Dank, das war wirklich großartig!

Innovationen für DSGVO-konformes E-Mail-Marketing

Clevere Funktionen für vollständige Datenkontrolle, rechtssichere Lead-Gewinnung und hochprofitables E-Mail-Marketing

Empfängerexport

Deine Daten, Deine Entscheidung, Deine Freiheit

Mit KlickTipp hast Du jederzeit vollständigen Zugriff auf alle Daten – und damit immer die alleinige Kontrolle.

  • Erfüllt das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Exportiere jederzeit alle oder ausgewählte Datensätze
  • CSV-Format flexibel anpassbar (Trennzeichen, Anführungszeichen etc.)
  • Datensouveränität statt „Vendor Lock-in“
  • Spare wertvolle Zeit bei der Extraktion und Aufbereitung von Daten.
DSGVO-konforme Abmeldung

Rechtssichere Abmeldung – maximale Zustellraten

Je einfacher die Abmeldung, desto höher Deine E-Mail-Zustellraten. KlickTipp automatisiert Deinen Abmeldeprozess mit DSGVO-konformen Abmeldelinks und weiteren innovativen Funktionen.

CC- und BCC-E-Mail-Adressen

Erfülle jederzeit mit Leichtigkeit Deine Nachweispflichten.

Verlinke in der ersten E-Mail an neue Empfänger unbedingt Deine Datenschutzerklärung und archiviere diese E-Mails in einer „Datenschutz-Archiv-E-Mail-Adresse“.

  • CC- und BCC-E-Mail-Adressen in jeder KlickTipp-E-Mail verfügbar
  • KlickTipp archiviert Deine E-Mails automatisch im Hintergrund.
  • DSGVO-konforme Absicherung Deiner Lead-Gewinnung (Art. 5 Abs. 2 bzw. Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
  • Aktualisiere Deine CRM-Datensätze automatisiert mit KlickTipp-E-Mails.
MasterClass mit Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner

DSGVO als Wachstumsturbo

Sichere Dein Online-Marketing in weniger als einer Stunde rechtlich perfekt ab – ohne Geld für Datenschutz-„Experten“ zu verschwenden, die digitales Marketing nicht verstehen.

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Automatisierte DSGVO-Workflows

So erledigt sich DSGVO-Arbeit von selbst.

Lass KlickTipp datenschutzrechtliche Anfragen aus Deinem E-Mail-Marketing exakt nach Deinen Vorgaben fehlerfrei, vollständig und DSGVO-konform abarbeiten. Minimaler Aufwand, vorbildlicher Datenschutz.

DSGVO-Workflows

Automatisierte Selbstauskunft

Gewähre Deinen Empfängern jederzeit Einsicht in ihre in KlickTipp gespeicherten personenbezogenen Daten, wie von der DSGVO gefordert. Füge dazu einfach den Selbstauskunftslink in Deine E-Mail-Signatur ein.

  • Automatisierte Einhaltung des Auskunftsrechts (Art. 15 DSGVO)
  • Intuitive Bedienung für maximale Nutzerfreundlichkeit
  • Gestärktes Vertrauen durch sofortige Transparenz
  • Signifikante Zeitersparnis
  • Wettbewerbsvorteil durch kundenzentrierte Datenschutzpraktiken

DSGVO-Workflows

Automatisierte Selbstberichtigung

Schenke Deinen Empfängern die Freiheit, ihre personenbezogenen Daten in KlickTipp 24/7 selbstständig über einen Link in Deiner E-Mail-Signatur zu aktualisieren.

  • Automatisierte Einhaltung des Rechts auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Gestärktes Vertrauen durch Transparenz und Autonomie
  • Verbesserte Qualität Deiner Empfängerdaten
  • Präzisere Segmentierung durch hochwertigere Daten
  • Umsatzsteigerung durch zielgerichtetere Angebote

DSGVO-Workflows

Automatisierte Löschung

Biete Deinen Empfängern im Abmelden-Dialog den Komfort, ihre personenbezogenen Daten vollständig aus KlickTipp zu entfernen. Für Deine Kunden, die ihre Daten löschen wollen, kann KlickTipp in Deinem Privacy Dashboard eine Aufgabe zur manuellen Prüfung erzeugen.

  • Automatisierte Einhaltung des Rechts auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
  • Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB)
  • Reduktion des Risikos teurer menschlicher Fehler
  • Bereinigte E-Mail-Liste ohne „Karteileichen“
  • Signifikante Verringerung von Spam-Beschwerden

DSGVO-Workflows

Webhook-Trigger bei Löschanfragen

Lösche Daten über Personen, die eine Löschanfrage gestellt haben, nicht nur in KlickTipp. Löse den Löschvorgang auch automatisiert in jedem beliebigen verknüpften System aus.

  • Automatisierte Einhaltung des Rechts auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
  • Automatisiertes Löschen in verknüpften Systemen
  • Zeitersparnis durch konsistente Daten
  • Zentralisierte Kontrolle und Nachverfolgung
  • Skalierbarkeit auch bei hohem Anfragevolumen

DSGVO-Workflows

Privacy Dashboard

Verarbeitest Du personenbezogene Daten sowohl in KlickTipp als auch in anderen Plattformen? Dann weise KlickTipp an, im Privacy Dashboard automatisch eine Aufgabe für jede Datenschutzanfrage aus Deinem E-Mail-Marketing zu erstellen, die eine manuelle Bearbeitung erfordert.

  • Zentrale Übersicht aller Datenschutzanfragen
  • Maximale Standardisierung und Automatisierung
  • Enorme zeitliche Entlastung
  • Auch Nichtjuristen erledigen Datenschutz-Standardvorgänge fehlerfrei, vollständig und fristgerecht.
  • DSGVO-Konformität in allen KlickTipp-Datenschutzprozessen
Wachstumsschub mit ordentlich Wumms gefällig?

Profitiere mit KlickTipp als Deinem strategischen Partner uneingeschränkt von den gigantischen Chancen, die Dir DSGVO-konformes, automatisiertes und skalierbares digitales Marketing bietet.

Noch mehr Gründe, KlickTipp zu lieben.

Datenschutz mit KlickTipp – intuitiv, allumfassend, hochprofitabel.

KlickTipp-Bestätigungsseite

KlickTipp-Bestätigungsseite

Leite neue Leads von Deinem Double-Opt-in-Formular zu einer von KlickTipp individualisierten Bestätigungsseite weiter, die auf den E-Mail-Dienst des Empfängers abgestimmt ist – für maximale Eintragungsraten.

Eigene Bestätigungsseite

Eigene Bestätigungsseite

Leite neue Leads von Deinem Double-Opt-in-Formular zu Deiner eigenen Bestätigungsseite weiter – für die perfekte Außenwirkung mit Deinem eigenen Branding.

Eigene Bestätigungs-E-Mail

Eigene Bestätigungs-E-Mail

Passe Deine Bestätigungs-E-Mails vollständig an Deine Bedürfnisse an (z. B.. Personalisierung, Branding, Call-To-Actions, etc.) – selbstverständlich in deutscher Sprache.

KlickTipp-Dankeseite

KlickTipp-Dankeseite

Leite neue Leads von Deiner Bestätigungs-E-Mail zu einer individualisierten KlickTipp-Seite mit Deiner vCard zum Download weiter – für maximale E-Mail-Zustellraten.

Eigene Dankeseite

Eigene Dankeseite

Leite neue Leads von Deiner Bestätigungs-E-Mail zu Deiner eigenen Dankeseite weiter – der ideale Ort, um ein Willkommensgeschenk oder ein Spezialangebot zu platzieren.

Double-Opt-in

Double-Opt-in

Stelle mit Double-Opt-in sicher, dass nur verifizierte Kontakte auf Deine Liste kommen. KlickTipp übernimmt den gesamten Bestätigungsprozess automatisch.

Single-Opt-in

Single-Opt-in

Bei Single-Opt-in landen Kontakte, die Dein Formular absenden, ohne Bestätigungs-E-Mail direkt in Deiner Liste – ideal für bestehende Kontakte oder Bestandskunden.

DSGVO-konformer Kontaktschlüssel

DSGVO-konformer Kontaktschlüssel

Identifiziere Deine Kontakte über einen URL-Parameter auf Deiner Website – DSGVO-konform und ohne sensible Daten preiszugeben.

Kontakte mit mehreren <span style="white-space: nowrap;">E-Mail-Adressen</span>

Kontakte mit mehreren E-Mail-Adressen

Erreiche mit KlickTipp jeden Empfänger zuverlässig – und schütze Deine Reputation, indem Du niemandem ein und dieselbe E-Mail mehrmals schickst.

Empfängerseitige Datenpflege

Empfängerseitige Datenpflege

Profitiere von stets aktuellen Daten. KlickTipp ermöglicht Deinen Empfängern, ihre E-Mail-Adresse eigenständig über einen Link am Ende Deiner E-Mails zu aktualisieren.

Kontakthistorie

Kontakthistorie

Vollziehe jede Änderung an Deinen Empfängerdatensätzen nach – z. B.. ob ein Kontakt eine bestimmte E-Mail geöffnet hat oder seit wann er welches Tag hat.

Bounce Management

Bounce Management

KlickTipp verhindert wiederholtes Versenden an inaktive E-Mail-Adressen. So schützt es Deine exzellenten Zustellraten vor Abstrafungen.

Webhooks / Outbounds (GET&nbsp;&amp;&nbsp;POST)

Webhooks / Outbounds (GET & POST)

KlickTipp kann Empfängerinformationen in Echtzeit an externe Systeme senden. Eliminiere manuelle Eingaben und vermeide wiederkehrende Abfragen (Polling).

DSGVO-konforme Abmeldung

DSGVO-konforme Abmeldung

Je einfacher die Abmeldung, desto höher Deine E-Mail-Zustellraten. KlickTipp automatisiert diesen Prozess mit DSGVO-konformen Abmeldelinks.

DSGVO-konformes, KI-gestütztes E-Mail-Marketing

Erreiche Deine Zielgruppe jederzeit per Knopfdruck.

E-Mail-Marketing ist die hochwertigste und darüber hinaus krisensicherste Besucher- und Umsatzquelle. KlickTipp versendet Deine Newsletter zuverlässig zum gewünschten Zeitpunkt – auch wenn Du gerade am Strand die Seele baumeln lässt.

DSGVO-konformes SMS-Marketing

SMS – der Turbo für Dein E-Mail-Marketing.

Schon innerhalb der ersten drei Minuten lesen 95 % Deiner Empfänger Deine SMS. Das ist Präsenz. Das ist Sichtbarkeit. Das ist SMS-Marketing mit KlickTipp.

  • Integriere punktgenauen SMS-Versand nahtlos in Dein E-Mail-Marketing.
  • Maximiere so Deine Reichweite und Sichtbarkeit.
  • Nur eine Datenbasis und eine Plattform für hyperpersonalisierte E-Mails und SMS
  • Gewinne neue Leads mit verifizierten Telefonnummern.
  • Werde immun gegen steigende Werbekosten.
Tagging-basierte Marketing Automation

Automatisiere Deinen Erfolg: Hyperpersonalisierte Kampagnen auf Autopilot

Starte automatisierte Kampagnen, sobald ein Empfänger auf einen Link klickt, ein Formular absendet oder ein Produkt kauft. KlickTipp behält das Verhalten Deiner Empfänger 24/7 im Blick – und kontaktiert sie zum perfekten Zeitpunkt.

  • Hochprofitables Marketing, das allein mit Menschenhand nicht möglich wäre
  • Starte beliebige Aktionen – auf der Basis beliebiger Bedingungen
  • Mehr Verkäufe, ohne aufdringlich zu sein
  • Begeisterte Fans statt nur zufriedene Kunden
  • Freie, erholsame Wochenenden und Urlaube
KlickTipp kommt mit etwas Einzigartigem: Unterstützung von echten Menschen.

KlickTipp macht es Dir extrem einfach, hochprofitable, DSGVO-konforme, automatisierte E-Mail- und SMS-Marketing-Kampagnen zu erstellen. Solltest Du dennoch Fragen haben, wende Dich gern jederzeit an unsere freundliche und hochversierte Truppe aus erfahrenen Helfern, nimm an unseren Live-Onboarding-Trainings teil oder schau Dir unsere umfangreiche Knowledgebase an. (All das ist in allen KlickTipp-Paketen inklusive.)

Mario Wolosz

Gründer von KlickTipp

Datenschutz auf Autopilot

„KlickTipp automatisiert bürokratische Compliance-Arbeit – mit Lösungen, die speziell für Experten entwickelt wurden. Spare Zeit und Personalkosten, stärke das Vertrauen Deiner Empfänger durch vorbildliche DSGVO-Konformität und hebe Dich als Vorreiter in Sachen Datenschutz und Kundenzufriedenheit von Mitbewerbern ab. Starte noch heute mit KlickTipp.“

Pakete & Preise
  • 100 % DSGVO-konform
  • Support auf Deutsch
  • Top E-Mail-Zustellraten
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Data-driven E-Mail-Marketing

Fortgeschrittene Strategien für höchstmögliche E-Mail-Zustellraten mit Autima-Gründer René Tzschoppe.

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Großes Marketing. Für kleine Unternehmen.

Drei Stunden geballtes Online-Marketing-Know-how von KlickTipp-Gründer Mario Wolosz.

DSGVO Experte Rechtsanwalt Dr. Stephan Gärtner

DSGVO als Wachstumsturbo

Rechtssicherheit für Lead-Gewinnung und E-Mail-Marketing mit Rechtsanwalt Dr. iur. Stephan Gärtner.

Diese Wachstums-Champions setzen auf KlickTipp:

Mit diesen Inhalten äußern wir unsere Meinung, die aber eine Rechts- und/oder technische Beratung im Einzelfall nicht ersetzt. Es ist denkbar, dass andere Unternehmen eine andere Meinung haben und deshalb andere, ähnliche oder gleiche Maßnahmen ergreifen.